Wie arbeiten wir:

  • Beratung und Besprechung

  • Aktenstudie und Recherche

  • Strategien und Lösungen entwickeln

  • Mitwirken an der Gestaltung von Rechtsgeschäften

  • Verhandlung u. Schriftwechsel mit dem Prozessgegner, dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und Behörden führen

  • Ständige Fortbildung

Gerichtliche Vertretung an:

  • allen Amtsgerichten

  • allen Landgerichten

  • allen Oberlandgerichten

  • allen Arbeits-, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht

  • allen Sozial-, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht

  • deutschlandweit

Einige hilfreiche Ratschläge

  • Schauen Sie immer direkt nach, ob Sie Widerspruchsfristen einhalten müssen.

  • Lange unverständliche Texte sollte Sie sich erklären lassen

  • Unsere frühzeitige Inanspruchnahme kann unnötigen Ärger vermeiden helfen und bringt Ihnen Sicherheit

  • Mitwirkung an der außergerichtlichen Streitbeilegung ist meist der kostengünstigere Weg

Was tut ein guter Anwalt / eine gute Anwältin?

Ein guter Anwalt hört Ihnen erst einmal zu.

Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, trennen wir professionell die emotionalen Aspekte von dem rechtlich relevanten Sachverhalt. Dadurch erzeugen wir einen klaren Handlungsraum in dem wir uns bewegen und deren Ziel es ist, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Immer alles in Abstimmung mit Ihnen.

Worauf achten wir.

Wir achten immer darauf, dass Ihre Rechtsposition in jeder Lage des Verfahrens berücksichtigt wird.

Wir klären Sie fair über Ihre Erfolgsaussichten auf. Sollte ein Rechtsstreit aussichtslos sein, so klären wir Sie auch darüber auf.

Wussten Sie??

Recht haben ist nicht recht haben!

Wenn man das Richtige sagt, dann heißt das nicht, dass man sich auch durchsetzen kann; Auch wenn man in einem Streitfall im Recht ist, dann bedeutet das nicht, dass man (z. B. vor Gericht) auch gewinnt.

Reden ist wichtiger als Streiten!

Es kann nicht stets alles eitel Wonne sein - weder im Berufs- noch im Privatalltag. Wenn man einen Streit nicht vermeiden kann, dann heißt es richtig streiten. Im Sinne eines konstruktiven Streitgesprächs.

Viele Menschen haben Angst vor Richtern!

Dies ist vollkommen unbegründet, denn wir betreuen Sie!

Regelung von Vertragsangelegenheiten.

Bevor ein Schriftstück zu einem gültigen Vertrag wird, sollte man vorher mit uns reden.

Wann und wie ein Vertrag zustande kommt ist im BGB geregelt. Es ist eine Willensübereinstimmung von zwei oder mehr Personen. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Vertrag rechtskräftig wird.

Das persönliche offene Gespräch mit uns schafft oftmals Klarheit.

Nicht immer muss ein Streit vor Gericht ausgetragen werden. In vielen Fällen gibt es Lösungen die beide Seiten mit Ihrem Anwalt zusammen akzeptieren können.